Im Morgengrauen überraschten Steuerfahnder der Bochumer Staatsanwaltschaft Klaus Zumwinkel in seiner Villa in Köln. Ziel der Durchsuchung war es, Anhaltspunkte und Beweise für eine mögliche Steuerhinterziehung zu bekommen.
Soweit nichts besonderes – es wird wohl einige Menschen geben, welche morgesn Besuch von der Steuerfahndung bekommen - dafür gibt es schließlich die Steuerfahndung. Es wird aber wohl nur wenige geben, deren Durchsuchung vor laufenden Kameras ablaufen – so geschehen aber bei Klaus Zumwinkel, dem ehemaligen Vorstandschef der Deutschen Post, geachteter Manager und Mitglied diverser Aufsichtsräte.
Ob die Vorwürfe und sichergestellten Akten für eine Anklage reichen? Noch hüllt sich die Staatsanwaltschaft in Schweigen.
Nicht in Schweigen haben sich die Medien gehüllt. Im Gegenteil, ganze Fotostrecken der Verhaftung wurden veröffentlicht und die Medien überschlugen sich mit einer Berichterstattung.
Hinweise auf die in Deutschland geltende Unschuldsvermuetung fielen der journalistischen Verkürzung zum Opfer. Die vom Presserat propagandierten ethischen Grundsätze für Journalismus wurden allensfalls am Rande beachtet.
Zumwinkel war und ist eine Person des öffentlichen Leben. In dieser Rolle muss er natürlich auch eine Berichterstattung über sein Leben in einem gewissen Maße erdulden. Ob dies aber die öffentliche Vorverurteilung, Mißachtung der Privatsphäre und öffentliche Anprangerung mit einschließt, ist eine Frage, welche sich die Medien durchaus selbst stellen sollten.
Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob die Medien hier nicht zu einem Instrument der staatsanwaltlichen Ermittlungen geworden sind. So waren, glaubt man den Berichten, die Medien noch vor den Ermittlern vor Ort. Und es waren nicht nur Vertreter des Boulevards, sondern auch öffentliche-rechtliche Fernsehanstalten – diese sogar mit einem eigenem Übertragungswagen.
Kurz nach Beginn der Durchsuchung konnte bereits erste Bilder live gezeigt werden.
Der Staatsanwaltschaft war dies natürlich sehr recht. Durch diese massive mediale Aufmerksamkeit wurden sicherlich viele potentielle Steuersünder zur Selbstanzeige bewegt.
Wenn es aber darum geht, den medialen Pranger aufzustellen, sollten die berichteten Medien aufpassen, dass sie nicht zu Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft werden. Dieser ist es natürlich mehr als recht, wenn die Medien breit berichten – eine größere Ab- und Aufschreckung können sie sich natürlich nicht wünschen. Im Gegensatz zu den Medien ist die Staatsanwaltschaft aber auch nicht dazu verpflichtet, journalistische Ethik und Sorgfalt anwenden zu müssen.
Die Medien selbst sind aber dazu verpflichtet! Daher haben die Medien auch die Pflicht, diese anzuwenden und nicht, wie im Fall Zumwinkel geschehen, Informationen ungefragt zu übernehmen und nur eine Sichtweise der Dinge zu berichten.
Selbst wenn sich herausstellt, dass die Durchsuchung nicht das gewünschte Ergebnis brachte und Klaus Zumwinkel nicht verurteilt wird, ist Klaus Zumwinkel medial bereits hingerichtet und verurteilt. Und dies sollte bei einem guten Journalismus nicht passieren!