Jul 14

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von Frau Heide Simonis, in welcher sie sich gegen die Veröffentlichung von Fotos in der “Bild” Zeitung wehrte , abgewiesen. (Urteil vom 24.06.2008, Aktz. VI ZR 156/06)
Frau Simonis hatte Klage eingereicht, weil sie sich durch Fotos, welche sie bei einem Einkauf zeigten, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Fotos wurden am am 27.04.2005, dem Tag ihres Ausscheidens aus dem Ministeramt gemacht. Die Bildunterschrift der am 28.04.2005 in der “Bild” veröffentlichten Fotos lautete: “Danach ging Heidi erstmal shoppen” - und bezog unmittelbar auf ihr Ausscheiden aus dem Amt.
Das Gericht sah in dieser Veröffentlichung keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht. Bei den Fotos handelt es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, die ohne Einwilligung der Klägerin veröffentlicht werden durften. Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos zeigen die Frau Simonis in einer unverfänglichen Situation in einem gut besuchten Einkaufszentrum, an dem Tag, an welchem sie nach 12 Jahren als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Gerade durch diese lange Zeit als Ministerpräsidentin ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten von Frau Simonis unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen.
Ein Politiker kann sich nach der Ansicht des BGH nicht ohne weiteres der Berichterstattung unter Berufung auf seine Privatheit nach dem Amtsverlust entziehen.

Nachdem in der letzten Zeit, ausgehend von Caroline Entscheidung, die Rechte der Presse bei der Bildberichtstattung immer weiter zugunsten der Prominenten eingeschränkt wurden, werden durch dieses Urteil die Rechte der Presse wieder etwas gestärkt. So muss eine Bildberichterstattung gedultet werden, wenn aus den Gesamtumständen ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung zu bejahen ist. Wie umstritten die Rechtslage im Augenblick ist zeigen die Vorinstanzen. Das LG Berlin (Aktz. 27 O 787/05 22.11.2005) gab der Klage von Frau Simonis statt und das KG Berlin (Aktz. 9 U 251/05 (13.06.2006) gab der Klage teilweise statt. Es wird also wieder weiter interessant zu beobachten sein, wie die Entwicklung in der Rechtsprechung sich entwickeln wird.

Urteil im Volltext bei fotorecht-aktuell.de

Jul 8

Das LG Köln hatte in einem Urteil vom 14.15.2008 (28 O 582/07) über die Nutzung von Fotografien als Wanddekoration in einer Gaststätte zu entscheiden.
Der Kläger, ein Fotograf und Urheber der streitgegenständlichen Fotos ist der Ansicht, dass es sich bei diesen um “Raubkopien” seiner Bilder aus Bildband handele und sah in dem Aushängen der Fotos ein öffentliches Anbieten, ohne das eine entsprechende Lizenz seinerseits vorläge.
Die Beklagte trägt ihrerseits vor, dass es sich bei den Fotografien zum einen um abgeschnittene Drucke eines Wandkalenders handele und zum anderen um Drucke, welche auf dem Flohmarkt erworben worden war.
Das Gericht wies in seiner Entscheidung die Klage als unbegründet ab.
Soweit es sich bei den Bildern um abgeschnittene Drucke eines Wandkalenders handelt, liegt darin keine unerlaubte Vervielfältigung, da nach dem Verarbeitungsvorgang (das Zuschneiden) weiterhin ein- und dasselbe Vervielfältigungsstück vorliegt. Durch das Ausstellen der Bilder als Wanddekoration wurden die Bilder nicht der Öffentlichkeit angeboten, da keinerlei Aufforderung bestand, ein Miet- oder Kaufgesuch abzugeben.
Da die Fotos unzweifelhaft bereits vorher gedruckt worden sind, ist auch keine Verstoß gegen § 18 UrhG gegeben, da sich dieser Paragraph auf bis dato unveröffentliche Werke bezieht.
Den Streitwert setze das Gericht mit 6.000€ pro Foto fest.

Fazit:
Hat der Betreiber einer Gaststätte ordnungsgemäß eine Kopie einer Fotografie erworben, steht es ihm frei, diese im Gastraum als Wanddekoration zu nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotografie aus einem Bildkalender herausgeschnitten oder auf einem Flohmarkt erworben wurde.

Urteil als Volltext bei fotorecht-aktuell.de

Jul 1

Schlag 0 Uhr hat Frankreich am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft von Slowenien übernommen.
Wie nicht anders von Präsident Sarkozy zu erwarten, will er diese 6 Monate dazu nutzen, die drängensten Probleme Europas zu lösen. Dies sind, wie Sarkozy in seinem Grußwort auf der EU-Ratspräsidentschaftsseite betont, Energie und Klima, Migration, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Verteidigung und Sicherheit. Darüber hinaus sollen während der französischen Ratspräsidentschaft natürlich auch alle anderen politischen Vorhaben der EU, zum Beispiel in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Finanzmarkt, Kultur und Auβenpolitik, vorangetrieben werden.

Doch dieses schon sehr ambitionierte Programm wird durch das „Nein“ der Iren zu EU-Reformvertrag noch sehr viel schwieriger werden.

Der französischen Ratspräsidentschaft und insbesondere Sarkozy muss gelingen, den Tanker Europa wieder auf Kurs zu bringen. Dies wird leider ein sehr schwieriges Manöver werden.
Dank des irischen „Nein“ fühlen sich auch andere Europaskeptiker wieder dazu berufen, den mühsam ausgehandelten Reformvertrag wieder in Frage zu stellen. So lehnt der polnische Präsident Kaczynskis die Unterzeichung des Vetrages ab, obwohl dieser schon von beiden Kammern des polnischen Parlaments abgesegnet wurde und bei den Verhandlungen viele Zugeständnisse an Polen gemacht worden sind. Auch in Tschechien, unter Führung des angesehenen Staatsmann Vaclav Klaus, regt sich Widerstand gegen den Vertrag.

Doch auch in Deutschland selbst ist ungewiss, ob Präsident Köhler seine Unterschrift unter die Ratifizierungsurkunde setzt. Diese Entscheidung macht er davon abhängig, wie das Bundesverfassungsgericht über den Reformvertrag urteilt. Das Gericht prüft gerade, ob der Vertrag mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist. Das für das Verhältnis zwischen Deutschland und der Europäischen Union grundlegende Urteil soll Anfang 2009 erfolgen.

Das Ziel, den Vertrag bis zur nächsten Europawahl im Herbst 2009 in allen 27 Mitgliedsstaaten zu ratifizieren, ist damit zwar nicht obsolet, wohl aber sehr schwierig einzuhalten geworden.

Doch es bleibt dem geneigten Europäer ein Trost:
Dank des untriebigen Sarkozy wird es die nächsten 6 Monate eine große Berichterstattung und viele Bilder aus und über Europa geben…

Mai 27

Im Morgengrauen überraschten Steuerfahnder der Bochumer Staatsanwaltschaft Klaus Zumwinkel in seiner Villa in Köln. Ziel der Durchsuchung war es, Anhaltspunkte und Beweise für eine mögliche Steuerhinterziehung zu bekommen.

Soweit nichts besonderes – es wird wohl einige  Menschen geben, welche morgesn Besuch von der Steuerfahndung bekommen - dafür gibt es schließlich die Steuerfahndung. Es wird aber wohl nur wenige geben, deren Durchsuchung vor laufenden Kameras ablaufen – so geschehen aber bei Klaus Zumwinkel, dem ehemaligen Vorstandschef der Deutschen Post, geachteter Manager und Mitglied diverser Aufsichtsräte.

Ob die Vorwürfe und sichergestellten Akten für eine Anklage reichen? Noch hüllt sich die Staatsanwaltschaft in Schweigen.
Nicht in Schweigen haben sich die Medien gehüllt. Im Gegenteil, ganze Fotostrecken der Verhaftung wurden veröffentlicht und die Medien überschlugen sich mit einer Berichterstattung.

Hinweise auf die in Deutschland geltende Unschuldsvermuetung fielen der journalistischen Verkürzung zum Opfer. Die vom Presserat propagandierten ethischen Grundsätze für Journalismus wurden allensfalls am Rande beachtet.

Zumwinkel war und ist eine Person des öffentlichen Leben. In dieser Rolle muss er natürlich auch eine Berichterstattung über sein Leben in einem gewissen Maße erdulden. Ob dies aber die öffentliche Vorverurteilung, Mißachtung der Privatsphäre und öffentliche Anprangerung mit einschließt, ist eine Frage, welche sich die Medien durchaus selbst stellen sollten.

Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob die Medien hier nicht zu einem Instrument der staatsanwaltlichen Ermittlungen geworden sind. So waren, glaubt man den Berichten, die Medien noch vor den Ermittlern vor Ort. Und es waren nicht nur Vertreter des Boulevards, sondern auch öffentliche-rechtliche Fernsehanstalten – diese sogar mit einem eigenem Übertragungswagen.
Kurz nach Beginn der Durchsuchung konnte bereits erste Bilder live gezeigt werden.

Der Staatsanwaltschaft war dies natürlich sehr recht. Durch diese massive mediale Aufmerksamkeit wurden sicherlich viele potentielle Steuersünder zur Selbstanzeige bewegt.
Wenn es aber darum geht, den medialen Pranger aufzustellen, sollten die berichteten Medien aufpassen, dass sie nicht zu Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft werden. Dieser ist es natürlich mehr als recht, wenn die Medien breit berichten – eine größere Ab- und Aufschreckung können sie sich natürlich nicht wünschen. Im Gegensatz zu den Medien ist die Staatsanwaltschaft aber auch nicht dazu verpflichtet, journalistische Ethik und Sorgfalt anwenden zu müssen.
Die Medien selbst sind aber dazu verpflichtet! Daher haben die Medien auch die Pflicht, diese anzuwenden und nicht, wie im Fall Zumwinkel geschehen, Informationen ungefragt zu übernehmen und nur eine Sichtweise der Dinge zu berichten.

Selbst wenn sich herausstellt, dass die Durchsuchung nicht das gewünschte Ergebnis brachte und Klaus Zumwinkel nicht verurteilt wird, ist Klaus Zumwinkel medial bereits hingerichtet und verurteilt. Und dies sollte bei einem guten Journalismus nicht passieren!

Mai 21

Nachrichtenagenturen haben in unserer medialisierten Welt eine nicht zu unterschätzende Macht. Erst durch sie werden Themen zu Nachrichten. Wird ein Thema nicht von einer Agentur aufgenommen, hat es wenig Chancen, in einem Leitmedium erwähnung zu finden.
Die Auswahl der Nachrichten erfolgt von den Nachrichtenagenturen frei und unabhängig jeder staatlichen Kontrolle, auch wenn viele von ihnen zu einem erheblichen Teil aus staatlichen Mitteln finanziert werden.

In Frankreich entbrannte jetzt ein Streit darüber, ob die staatliche Nachrichtenagentur AFP Pressemitteilungen der Regierungspartei UMP sofort als “Tickermeldung” weiterleiten muss, oder ob ihr auch diesbezüglich ein Auswahlrecht zustehe.
So hatte die AFP eine Pressemitteilung der UMP nicht weiterverbreitet, da sie in dieser keinen Nachrichtewert sah.
Dies führte zu heftigen Reaktionen und AFP wurde durch die Regierungspartei aufgefordert, sich so zu organisieren, dass staatliche Meldungen unverzüglich weitergeleitet werden können. Sollte dies nicht geschehen, käme dies einer Zensur durch die Nachrichtenagentur gleich.
Auf Seiten der AFP hieß es dazu, man sei kein Maschine zur Verbreitung von Kommuniques, sondern müsse diese auch immer auf den Nachrichtenwert prüfen. Etwas drastischer formulierten es die NGO “Reporter ohne Grenzen”: Nachrichtenagenturen sind kein Anschlagbrett für Meldungen der Regierung.

Ich denke mit dieser Einstellung liegen die Nachrichtenagenturen richtig. Sie haben eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Machtposition und diese unabhängig vom Staat ausüben zu können ist eines der Wesenselemente eines demokratischen Rechtsstaat.
Würden sie blind alle Meldungen des Staates weiterverbreiten, besteht die Gefahr, dass  sie zu einem staatlichen Propagandainstrument verkommen können.
Quelle: dpa Medien

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