Jul 14

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von Frau Heide Simonis, in welcher sie sich gegen die Veröffentlichung von Fotos in der “Bild” Zeitung wehrte , abgewiesen. (Urteil vom 24.06.2008, Aktz. VI ZR 156/06)
Frau Simonis hatte Klage eingereicht, weil sie sich durch Fotos, welche sie bei einem Einkauf zeigten, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Fotos wurden am am 27.04.2005, dem Tag ihres Ausscheidens aus dem Ministeramt gemacht. Die Bildunterschrift der am 28.04.2005 in der “Bild” veröffentlichten Fotos lautete: “Danach ging Heidi erstmal shoppen” - und bezog unmittelbar auf ihr Ausscheiden aus dem Amt.
Das Gericht sah in dieser Veröffentlichung keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht. Bei den Fotos handelt es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, die ohne Einwilligung der Klägerin veröffentlicht werden durften. Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos zeigen die Frau Simonis in einer unverfänglichen Situation in einem gut besuchten Einkaufszentrum, an dem Tag, an welchem sie nach 12 Jahren als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Gerade durch diese lange Zeit als Ministerpräsidentin ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten von Frau Simonis unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen.
Ein Politiker kann sich nach der Ansicht des BGH nicht ohne weiteres der Berichterstattung unter Berufung auf seine Privatheit nach dem Amtsverlust entziehen.

Nachdem in der letzten Zeit, ausgehend von Caroline Entscheidung, die Rechte der Presse bei der Bildberichtstattung immer weiter zugunsten der Prominenten eingeschränkt wurden, werden durch dieses Urteil die Rechte der Presse wieder etwas gestärkt. So muss eine Bildberichterstattung gedultet werden, wenn aus den Gesamtumständen ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung zu bejahen ist. Wie umstritten die Rechtslage im Augenblick ist zeigen die Vorinstanzen. Das LG Berlin (Aktz. 27 O 787/05 22.11.2005) gab der Klage von Frau Simonis statt und das KG Berlin (Aktz. 9 U 251/05 (13.06.2006) gab der Klage teilweise statt. Es wird also wieder weiter interessant zu beobachten sein, wie die Entwicklung in der Rechtsprechung sich entwickeln wird.

Urteil im Volltext bei fotorecht-aktuell.de

Jul 8

Das LG Köln hatte in einem Urteil vom 14.15.2008 (28 O 582/07) über die Nutzung von Fotografien als Wanddekoration in einer Gaststätte zu entscheiden.
Der Kläger, ein Fotograf und Urheber der streitgegenständlichen Fotos ist der Ansicht, dass es sich bei diesen um “Raubkopien” seiner Bilder aus Bildband handele und sah in dem Aushängen der Fotos ein öffentliches Anbieten, ohne das eine entsprechende Lizenz seinerseits vorläge.
Die Beklagte trägt ihrerseits vor, dass es sich bei den Fotografien zum einen um abgeschnittene Drucke eines Wandkalenders handele und zum anderen um Drucke, welche auf dem Flohmarkt erworben worden war.
Das Gericht wies in seiner Entscheidung die Klage als unbegründet ab.
Soweit es sich bei den Bildern um abgeschnittene Drucke eines Wandkalenders handelt, liegt darin keine unerlaubte Vervielfältigung, da nach dem Verarbeitungsvorgang (das Zuschneiden) weiterhin ein- und dasselbe Vervielfältigungsstück vorliegt. Durch das Ausstellen der Bilder als Wanddekoration wurden die Bilder nicht der Öffentlichkeit angeboten, da keinerlei Aufforderung bestand, ein Miet- oder Kaufgesuch abzugeben.
Da die Fotos unzweifelhaft bereits vorher gedruckt worden sind, ist auch keine Verstoß gegen § 18 UrhG gegeben, da sich dieser Paragraph auf bis dato unveröffentliche Werke bezieht.
Den Streitwert setze das Gericht mit 6.000€ pro Foto fest.

Fazit:
Hat der Betreiber einer Gaststätte ordnungsgemäß eine Kopie einer Fotografie erworben, steht es ihm frei, diese im Gastraum als Wanddekoration zu nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotografie aus einem Bildkalender herausgeschnitten oder auf einem Flohmarkt erworben wurde.

Urteil als Volltext bei fotorecht-aktuell.de

Jul 1

Schlag 0 Uhr hat Frankreich am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft von Slowenien übernommen.
Wie nicht anders von Präsident Sarkozy zu erwarten, will er diese 6 Monate dazu nutzen, die drängensten Probleme Europas zu lösen. Dies sind, wie Sarkozy in seinem Grußwort auf der EU-Ratspräsidentschaftsseite betont, Energie und Klima, Migration, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Verteidigung und Sicherheit. Darüber hinaus sollen während der französischen Ratspräsidentschaft natürlich auch alle anderen politischen Vorhaben der EU, zum Beispiel in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Finanzmarkt, Kultur und Auβenpolitik, vorangetrieben werden.

Doch dieses schon sehr ambitionierte Programm wird durch das „Nein“ der Iren zu EU-Reformvertrag noch sehr viel schwieriger werden.

Der französischen Ratspräsidentschaft und insbesondere Sarkozy muss gelingen, den Tanker Europa wieder auf Kurs zu bringen. Dies wird leider ein sehr schwieriges Manöver werden.
Dank des irischen „Nein“ fühlen sich auch andere Europaskeptiker wieder dazu berufen, den mühsam ausgehandelten Reformvertrag wieder in Frage zu stellen. So lehnt der polnische Präsident Kaczynskis die Unterzeichung des Vetrages ab, obwohl dieser schon von beiden Kammern des polnischen Parlaments abgesegnet wurde und bei den Verhandlungen viele Zugeständnisse an Polen gemacht worden sind. Auch in Tschechien, unter Führung des angesehenen Staatsmann Vaclav Klaus, regt sich Widerstand gegen den Vertrag.

Doch auch in Deutschland selbst ist ungewiss, ob Präsident Köhler seine Unterschrift unter die Ratifizierungsurkunde setzt. Diese Entscheidung macht er davon abhängig, wie das Bundesverfassungsgericht über den Reformvertrag urteilt. Das Gericht prüft gerade, ob der Vertrag mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist. Das für das Verhältnis zwischen Deutschland und der Europäischen Union grundlegende Urteil soll Anfang 2009 erfolgen.

Das Ziel, den Vertrag bis zur nächsten Europawahl im Herbst 2009 in allen 27 Mitgliedsstaaten zu ratifizieren, ist damit zwar nicht obsolet, wohl aber sehr schwierig einzuhalten geworden.

Doch es bleibt dem geneigten Europäer ein Trost:
Dank des untriebigen Sarkozy wird es die nächsten 6 Monate eine große Berichterstattung und viele Bilder aus und über Europa geben…

Jun 30

Laut, bunt, schrill und mit zum Teil sehr viel nackter Haut, fand am 28. Juni zum 30. mal der CSD (Christopher Street Day) Umzug in Berlin statt. Über 50 Wagen zogen Ost nach West durch die Berliner City. Mit dem Motto “Hass Du was dagegen” haben zehntausende Schwule und Lesben auf ihre Probleme in der Gesellschaft hingewiesen. Auch wenn es aufgrund der bunten Kostüme und lauten Musik nicht immer gleich eindeutig ist, ist der CSD eine politische Demonstration. Der Christopher Street Day erinnert alljährlich an eine Straßenschlacht vom 29. Juni 1969 zwischen Homosexuellen und der Polizei in der New Yorker “Christopher Street”.

Bilder gibt es selbstverständlich auch. Die Bilder sind übrigens mit einem 10 mm Fischauge gemacht worden, ein sehr spaßiges Objektiv!

Jun 2
DW - Global Media Forum
icon1 Tim M. Hoesmann | icon2 Bildjournalismus | icon4 06 2nd, 2008| icon3No Comments »

In Bonn findet vom 1. bis zum 3. Juni das erste Deutsche Welle Global Media Forum statt. Bei dieser internationalen Medienkonferenz geht es thematisch um die Rolle der Medien bei Friedensstiftung und Konfliktprävention.
Über 1000 Medienvertreter aus der ganzen Welt diskutieren in zahlreichen Panels und Workshop über die Rolle der Medien. Eine solche Veranstaltung stattfinden zu lassen ist lange überfällig.

Viele Konzepte und Ansätze für den Aufbau unabhängiger Medien stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Für den Wandel von der Diktatur zur Demokratie, für die Auflösung der staatlichen Medienmonopole und die Gründung kommerzieller Presse- und Rundfunkveranstalter bestanden nach dem Ende des Warschauer Paktes jedoch andere Voraussetzungen, als wir sie heute in Transformationsländern vorfinden.

Medienterrorismus ist ein neues Phänomen, welches durch die Anschläge in New York 2001 eine völlig neue Bedeutung erfahren hat. Anschläge werden häufig nach ihrer medialen Wirkung geplant – hier die Rolle der Medien zu hinterfragen ist unumgänglich.

Auch in Afrika spielen Medien bei den zahlreichen Krisen und Kriegen eine wesentliche Rolle. Der brüchige Frieden vieler Staaten darf nicht durch die Medien gefährdet, sondern muss vielmehr gefördert werden.

Das Deutsche Welle Global Media Forum versucht auf diese schwierigen Fragen Antworten zu finden.

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